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Regionalbudget: Neun Schritte



1. Projektidee

Nehmen Sie als erstes Kontakt mit der Geschäftsstelle auf und klären Sie die generelle Förderfähigkeit Ihres geplanten Kleinprojekts.

 

2. Antrag auf Förderung

Ist Ihre Projektidee grundsätzlich förderfähig, werden in einem weiteren Gespräch die wichtigsten Fördervorgaben und das Antragsverfahren besprochen.

Die Geschäftsstelle schickt Ihnen das Projektdatenblatt zu, das Sie ausfüllen müssen. 

Befüllen Sie das Projektdatenblatt so gut wie möglich und schicken Sie es im Word-Format wieder an die Geschäftsstelle. Dort wird Ihr Antrag zunächst gesichtet und Sie erhalten ggfs. noch Verbesserungsvorschläge. 

Für jeden Posten, den Sie gefördert haben möchten, müssen Sie zwei vergleichbare Angebote von verschiedenen Anbietern vorlegen. Förderfähig ist dann die Nettosumme des günstigeren Angebots.

 

3. Auswahlentscheidung

Die LEADER-Aktionsgruppe nimmt anhand eines Bewertungsbogens eine Bewertung des Projekts vor und priorisiert die eingereichten Projekte.

Ob das Projekt gefördert wird, hängt von der Priorisierung und den vorhandenen Fördermitteln ab. 

Alle Antragstellenden werden nach der Auswahlsitzung der LEADER-Aktionsgruppe über das Ergebnis der Entscheidung informiert.

 

4. Förderantrag

Bei erfolgreicher Auswahl des Projekts ist ein Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Geschäftsstelle einzureichen.

 

5. Privatrechtlicher Vertrag

Sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das Projekt bewilligt und ein Vertrag zwischen dem Antragstellenden und der Geschäftsstelle geschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet die Rechte und Pflichten sowie die wichtigsten Fristen.

 

6. Projektbeginn & Projektumsetzung

ACHTUNG: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und kann zum Verlust des Zuschusses führen.

Erst wenn der Vertrag unterzeichnet ist, ist die Förderung verbindlich. 

Nach einem positiven Beschluss des Auswahlgremiums kann der Projektträger - auf eigenes Risiko - bereits mit dem Projekt beginnen.

Der Maßnahmenbeginn muss der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. 

  • Alle Rechnung, die vom Projektträger eingereicht werden, müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein.
  • Alle Zahlungen müssen vom Konto des Antragstellers überwiesen werden.

 

7. Antrag auf Auszahlung

Nach Abschluss des Projektes kann die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden.

WICHTIG: Die Antragstellenden gehen immer finanziell in Vorleistung!

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Auszahlungsantrags darauf, auch die Belegliste zu unterzeichnen.

 

8. Vor-Ort-Kontrolle

Nach erfolgreicher Umsetzung wird das Projekt bzw. der Investitionsort durch die Geschäftsstelle auf seine vertragsgemäße Umsetzung überprüft.

 

9. Auszahlung

Erst bei vertragsgemäßer Umsetzung wird der Förderbetrag, spätestens bis zum Jahresende, von der Geschäftsstelle ausgezahlt.