LEADER: Von der Projektidee zum Antrag

Wenn Sie eine Anfrage oder konkrete Projektidee haben, sollten Sie zuerst Kontakt mit dem Regionalmanagement aufnehmen, um sich beraten zu lassen.
Als erste Klärung und Vorbereitung für ein Gespräch ist es hilfreich, die Projektskizze auszufüllen. Wenn (noch) nicht zu allen abgefragten Punkten belastbare Aussagen möglich sind, kann dies ein Indiz dafür sein, dass an dem Projekt vor Einreichung noch konzeptionell-planerisch gearbeitet werden muss.

Wenn sich im Verlauf der Gespräche herauskristallisiert, dass ein Antrag auf den Weg gebracht werden soll, steht zunächst ein Projektbeschluss durch das Auswahlgremium der Aktionsgruppe an. Hierfür erforderliche Formulare finden Sie hier - auch wenn in diesem Stadium Formalitäten noch nicht im Vordergrund stehen, sondern die Projektinhalte.

Ein Projekt, das zur Förderung beschlossen werden soll, muss vier Hürden nehmen.

Erste Hürde: Ist das Projekt förderfähig?

Das Regionalmanagement nimmt als erstes eine vorläufige Prüfung des Projekts auf Förderfähigkeit vor und stimmt sich hierbei mit dem Regierungspräsidium ab. Nicht förderfähige Projekte kommen für eine weitere Bearbeitung nicht in Betracht, für sie ist an dieser Stelle die Angelegenheit beendet (es steht dem Antragsteller jedoch frei, das Projekt so zu verändern, dass es doch noch förderfähig wird).

Wichtige Kriterien sind unter anderem: das Projekt muss im LEADER-Gebiet umgesetzt werden, den Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzepts entsprechen und mindestens einem Entwicklungsziel und Handlungsfeldziel zugeordnet werden können. Zudem müssen die Bedingungen des jeweiligen Fördermoduls erfüllt werden. Das Regionalmanagement hilft Ihnen bei der Einschätzung gerne weiter.

Zweite Hürde: Ist das Projekt beschlussfähig?

Der nächste Prüfschritt ist, ob das Projekt so weit konkretisiert ist, dass es dem Beschlussgremium vorgelegt werden kann. Damit über ein Projekt entschieden werden kann, muss es bereits bis zur Umsetzungsreife ausgearbeitet sein. Eine reine Projektidee ist nicht beschlussfähig. Ein Projekt beschlussreif auszuarbeiten, ist Sache des Antragstellers. Dafür sind jedoch fast immer mehrere Klärungen und Abstimmungen mit dem Regionalmanagement, oft auch Änderungen erforderlich. Daher macht es nur selten Sinn, ein Projekt ohne weitere Rücksprache auszuarbeiten und einzureichen. Ein ausreichender Vorlauf ist unerlässlich. Je früher Sie Kontakt mit uns aufnehmen, umso besser!

Das Regionalmanagement legt dem Beschlussgremium alle nach einem Förderaufruf eingereichten beschlussfähigen Projekte vor. Es tagt ungefähr halbjährlich und entscheidet dann über die Projekte.

Dritte Hürde: Ist das Projekt förderwürdig?

Dazu wird während der Sitzung jedes Projekt durch das Beschlussgremium transparent und nachprüfbar anhand des Bewertungsbogens bewertet und Punkte für verschiedene Kriterien vergeben. Die Mindestpunktzahl beträgt 20 Punkte. Ein Projekt, das diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, ist nicht förderwürdig und scheidet aus.

Es werden grundsätzlich keine Antragsteller mehr eingeladen, ihr Projekt auf der Sitzung selbst vorzustellen. Grund ist der Zeitfaktor und dass es eine Ungleichbehandlung wäre, wenn nur einzelne Antragsteller zur Vorstellung eingeladen würden. Umso wichtiger ist die umfassende Darstellung des Projekts in den schriftlichen Unterlagen, da diese den Mitgliedern des Gremiums als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen.

Vierte Hürde: Reichen die Mittel für das Projekt?

Die förderwürdigen Projekte bilden durch Sortierung nach Anzahl der erreichten Punkte eine Priorisierungsliste. Sie werden in dieser Reihenfolge von oben her, d.h. nach ihrer Qualität vom Beschlussgremium bedient, bis die für die Sitzung verfügbaren Mittel verbraucht sind. Dabei darf nicht "geschoben" werden - wenn die Mittel für ein höher bewertetes, teures Projekt nicht mehr reichen, darf auch das nächste, vielleicht deutlich billigere Projekt nicht hochgezogen werden. Dies kann dazu führen, dass einige Projekte nicht gefördert werden können und trotzdem reichlich Mittel übrig bleiben. Die EU-Vorgaben sind hier leider sehr kleinlich.

Förderwürdige Projekte, die aufgrund nicht ausreichender Mittel oder ungünstiger Reihung nicht berücksichtigt werden konnten, verbleiben bis zum nächsten Förderaufruf auf einer Nachrückliste und haben darüber hinaus die Möglichkeit, bei der folgenden Sitzung erneut zum Aufruf zu kommen, falls der Antragsteller dies wünscht und gegenüber dem Regionalmanagement bekannt gibt. Eine automatische Wiedervorlage erfolgt nicht.

Es macht natürlich grundsätzlich keinen Sinn ein Projekt einzureichen, das mehr Fördermittel verbrauchen würde als in der Sitzung verfügbar sind - darum muss unbedingt der Förderaufruf beachtet werden, in dem das Sitzungsbudget angegeben wurde. In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass weder die nachträgliche Erhöhung des Sitzungsbudgets zulässig ist, noch einen abweichenden Fördersatz anzuwenden. Die in der Fördersatztabelle ausgewiesenen Fördersätze sind verbindlich und nicht änderbar.

 

Nur die Projekte, die alle vier Hürden genommen haben, sind beschlossen und zur Bewilligung zugelassen. Alle Antragsteller, die ein Projekt eingereicht haben, werden nach der Sitzung über das Ergebnis benachrichtigt. 

Ein beschlossenes Projekt ist noch nicht bewilligt! Die Bewilligung muss nach dem Beschluss vom Antragsteller formal beantragt werden. Hier steht, wie es nach dem Beschluss weiter geht.

Um gefördert werden zu können, darf ein Projekt nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Ob ein vorzeitiger Beginn auf eigenes Risiko unmittelbar nach dem Beschluss und noch vor der Bewilligung wie bisher auch künftig möglich ist, wird derzeit abgeklärt. 

Für die Bewilligung muss neben den entsprechenden Antragsformularen eine mehr oder weniger große Zahl von Unterlagen vorgelegt werden. Welche dies voraussichtlich sind, erfahren Sie vom Regionalmanagement.
Bewilligungsstelle ist für Projekte im Südschwarzwald das Regierungspräsidium Freiburg.