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LEADER: Von der Projektidee zur Umsetzung


Von der Projektidee zur Umsetzung werden die folgenden 7 Schritte durchlaufen:

 

 

1. Projektaufruf & Einreichung Projekte

Etwa zwei Mal jährlich gibt es einen Projektaufruf zur Einreichung von Projekten. Diesen finden Sie unter anderem auf dieser Homepage. 

Neben der Höhe der EU-Fördermittel sind im Projektaufruf auch die Abgabefrist zur Einreichung von Projektunterlagen sowie die inhaltlichen Ziele festgelegt. 

Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme für ein Beratungsgespräch auch unabhängig von einem Projektaufruf!  Hierzu können Sie z.B. diese Projektskizze ausfüllen und uns zuschicken.

Für die Einreichung Ihres Projekts benötigen Sie zunächst ein Projektdatenblatt. Dieses erhalten Sie direkt vom Regionalmanagement, wo Sie auch erfahren, welche weiteren Unterlagen einzureichen sind. Bitte schicken Sie alle Unterlagen ausgefüllt unter Einhaltung der Abgabefrist an die LEADER Geschäftsstelle.

 

2. Vorprüfung durch das Regionalmanagement

Das ausgefüllte Projektdatenblatt sowie die evtl. dazugehörenden Angebote werden nun auf Förderfähigkeit geprüft.

 
An dieser Stelle müssen die Kosten noch nicht auf Grundlage von Angeboten eingereicht werden. Je genauer Ihr Kostenplan aber ist, desto besser. Denn die im Projektdatenblatt angegebenen Kosten bilden die Grundlage für den möglichen Förderbetrag, der daraus errechnet wird.

 

Die Vorprüfung beinhaltet

  • die Zuordnung zu einem Handlungsfeld des Regionalen Entwicklungskonzepts
  • die Zuordnung zu einem Fördermodul, aus dem sich der Fördersatz ableitet sowie
  • die Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen des LEADER-Programms
 
Wichtig: Nur grundsätzlich förderfähige Projektanträge werden dem Auswahlausschuss vorgelegt.

 

 

3. Vorprüfung durch das Regierungspräsidium

Bevor Ihr Projekt dem Auswahlgremium vorgelegt werden kann, durchläuft es eine Vorprüfung beim Regierungspräsidium Freiburg. Hier wir die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts noch einem geprüft.

 

4. Bewertung & Auswahl durch das Auswahlgremium 

Die als grundsätzlich förderfähig eingestuften Projektideen werden anhand des Projektdatenblatts vom Auswahlgremium diskutiert und bewertet. Dies geschieht auf Grundlage des Projektbewertungsbogens

Um förderwürdig zu sein, muss ein Projekt die Mindestpunktzahl von 20 Punkten erreichen. 

Die Projekte werden gemäß ihrer Punktzahl in eine Rangfolge gebracht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel ausgewählt.

Für Projekte, die aufgrund begrenzter Mittel nicht zur Förderung ausgewählt werden, aber die Mindestpunktzahl erreichen, besteht die Möglichkeit des Nachrückens, falls ein ausgewählter Antragsteller sein Projekt zurückzieht.  

Nach der Sitzung des Auswahlgremiums werden Sie zeitnah vom Regionalmanagement über den Beschluss informiert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie auf eigenes Risiko bereits mit Ihrem Projekt beginnen.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und kann zum Verlust des Zuschusses führen. Bereits eine Auftragsvergabe wird als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet. Die Angaben im Förderantrag und im Zuwendungsbescheid sind verbindlich. Nehmen Sie daher bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen während der Projektumsetzung unverzüglich Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf und informieren Sie das Regionalmanagement!

 

 

5. Einreichung des Förderantrags zur Bewilligung beim RP

Nach positivem Beschluss im Auswahlgremium muss der Projektträger einen Antrag auf Bewilligung beim Regierungspräsidium Freiburg (Bewilligungsstelle) einreichen. 

Innerhalb von drei Monaten müssen alle notwendigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Nach dieser Frist verfällt der Beschluss des Gremiums.

Ein wesentlicher Bestandteil des Bewilligungsverfahrens ist die sogenannte Kostenplausibilisierung. Dabei muss der Antragsteller 3 Vergleichsangebote vorlegen. Öffentliche Antragsteller müssen das Vergabeverfahren anwenden.

 

6. Bewilligungsbescheid & Start der Projektumsetzung

Nach positiver Prüfung Ihres Bewilligungsantrags erhalten Sie den Zuwendungs- bzw. Bewilligungsbescheid. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam durch und beachten Sie die Bedingungen und Auflagen.

 
WICHTIG: Erst nach erfolgter Bewilligung ist die Höhe der Förderung, bei genauer Umsetzung wie beantragt, sicher. In manchen Fällen werden einzelne Kostenpositionen vom Regierungspräsidium nicht anerkannt.

 

 

7. Abrechnung & Verwendungsnachweis

Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen kann auf Basis der bezahlten Rechnungen ein Verwendungsnachweis (Auszahlungsantrag) beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden. Zwischenabrechnungen sind nicht möglich! Sie als Projektträger treten für sämtliche Kosten in Vorleistung. 

Im Verwendungsnachweis können nur die Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans sind und damit dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck dienen.

 
WICHTIG: Die Kosten des Projekts dürfen bei der Umsetzung nicht über 700.000 Euro netto steigen. Die Förderung kann grundsätzlich nicht höher werden, bei einer Vergünstigung des Gesamtprojekts oder nicht-Anerkennung einzelner Kostenpositionen verringert sich jedoch der Förderbetrag.

 

Wurde Ihr Auszahlungsantrag erfolgreich geprüft und ggf. eine vor Ort-Kontrolle durchgeführt, erhalten Sie die Fördergelder.