LEADER: Vom Antrag zur Umsetzung
Zwar ist der Förderbeschluss mit Mittelzuweisung die wichtigste Etappe auf dem Weg zur Förderung. Verfahrensmäßig ist dann jedoch erst die halbe Entfernung zurückgelegt. Genau genommen bedeutet ein Förderbeschluss nur, dass für das Projekt nun ein LEADER-Antrag gestellt werden darf. Ein Projekt muss daher nach dem positiven Beschluss zur Bewilligung beantragt werden. Förderbeschlüsse des Entscheidungsgremiums haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer, normalerweise drei Monate. Wenn innerhalb dieser Frist kein Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingeht, verfällt der Beschluss wieder.
Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Freiburg. Es ist an den Beschluss gebunden und darf die Bewilligung eines Projekts nur ablehnen, wenn es formale Gründe gibt. Daher erfolgt im Lauf des Bewilligungsprozesses die verbindliche Förderfähigkeitsprüfung. Insgesamt ist es unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich, dass ein beschlossenes Projekt noch abgewiesen wird. Häufiger tritt ein, dass der bewilligte Zuschuss geringer ausfällt als die beschlossenen Zahlen - dann, wenn sich nicht alle Kosten als förderfähig herausstellen.
Wie lange es vom Beschluss bis zur Bewilligung dauert, ist sehr unterschiedlich. Zunächst liegt es am Antragsteller, wie schnell er die benötigten Unterlagen vorlegt und ob diese vollständig sind. Im bisherigen Durchschnitt dauert die eigentliche Bearbeitung durch die Bewilligungsstelle etwa 4 Monate.
Nach Bewilligung kann rechtssicher mit der Maßnahme begonnen werden. Innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung muss ein Projekt umgesetzt und endabgerechnet sein. Die Ausgaben müssen zunächst vollständig vom Antragsteller bezahlt (und damit vorfinanziert) werden. Erst wenn alle Kosten nachweislich bezahlt wurden, kann der Auszahlungsantrag gestellt werden. Anders als in früheren Zeiten ist es praktisch nicht mehr möglich, Zwischenauszahlungen zu beantragen.